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Aushängezeitraum: 01.01.2012 - 31.12.2099
Bevor
haben die Bürger das Recht, die Entwürfe zu begutachten.
Dieses Begutachtungsverfahren ermöglicht
Eine Bindung des NÖ Landtages bzw. der NÖ Landesregierung an Ergebnisse der Bürgerbegutachtung ist auf Grund der Verfassung nicht vorgesehen. Für die Stellungnahme durch den Bürger sind keine Formvorschriften vorgesehen (Der Titel des Gesetzesentwurfes bzw. des Verordnungsentwurfes muss aus Ihrer Zuschrift ersichtlich sein). Die Stellungnahmen müssen allerdings bis vor dem Ende der Begutachtungsfrist beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, Beratungsstelle, Landhausplatz 1, Haus 3, Zimmer 3.104-3.106, 3109 St. Pölten oder direkt per Email an E-mail senden eingelangt sein.
derzeit aktuelle Bürgerbegutachtungen